Neuordnung des Berufes
Neuordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital und Print ab 2023 •
Für den dualen Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print wurde eine »Neuordnung« entwickelt. Das bedeutet, die Ziele, die Struktur und die Inhalte der betrieblichen und der berufsschulischen Ausbildung wurden neu überlegt und ausgestaltet.
Die Neuverordnung wurde im Mai 2023 veröffentlicht und wird bereits mit Start des diesjährigen Ausbildungsjahres im August 2023 in Kraft treten. Sie gilt dann für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Alte Ausbildungsverträge laufen aber nach der alten Verordnung zu Ende.
▸ Ausbildungsrahmenplan (Bundesgesetzblatt)
▸ KMK-Rahmenlehrplan für die Berufsschule