Neuordnung des Berufes



Neuordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital und Print ab 2023  

Für den dualen Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print wurde eine »Neuordnung« entwickelt. Das bedeutet, die Ziele, die Struktur und die Inhalte der betrieblichen und der berufsschulischen Ausbildung wurden neu überlegt und ausgestaltet.

Die Neuverordnung wurde im Mai 2023 veröffentlicht und wird bereits mit Start des diesjährigen Ausbildungsjahres im August 2023 in Kraft treten. Sie gilt dann für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Alte Ausbildungsverträge laufen aber nach der alten Verordnung zu Ende.

Ausbildungsrahmenplan (Bundesgesetzblatt)
KMK-Rahmenlehrplan für die Berufsschule


Berufsausbildungsbeihilfe (PDF)


Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit in bestimmten Lebenssituationen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während ihrer Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie BAB auch erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Ein Infoflyer der Agentur für Arbeit (Stand: April 2023) gibt Auskunft zu allen wichtigen Fakten zum Bezug von BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), inklusive anschaulicher Beispiele zur Berechnung der Förderungssätze.

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