Das Berufsbild

Mediengestalter Digital und Print – Ein vielfältiger Beruf im ständigen Wandel

▲ Der Beruf Mediengestalter Digital und Print ist ein Zusammenschluss vieler Vorläuferberufe.

1998 – Neustart
Mediengestalter »Version 1.0«. Der neue Beruf »Mediengestalter für Digital- und Printmedien« wird vorgestellt. In vier Fachrichtungen angelegt, umfasste er bis 2007 alle ehemaligen Berufe der »Druckvorstufe«, Teile von Berufsbildern aus angrenzenden Branchenbereichen, sowie die Inhalte der damals neuen »Nonprint«-Medien (heute: Digitalmedien).

2002 – Update
Update auf »Version 1.1«. Bereits nach vier Jahren wurde eine veränderte Verordnung zum Berufsbild erlassen. Hierin wurden Anpassungen und Erweiterungen für die einzelnen Fachrichtungen vorgenommen und Änderungen im Rahmenplan und in der Prüfungsstruktur festgeschrieben. »Notwendiges Update nach Produkteinführung«, würde man das im Bereich Software-Entwicklung wohl nennen.

2007/2011/2013 – Schrumpfung und Erweiterung

▲ xxx

Die »Version 2.0« ist da. Um dem starken Wandel von Technologien und Workflows in den involvierten Branchen gerecht zu werden, wurde nach insgesamt neun Jahren zum zweiten Mal eine angepasste Verordnung geschaffen. Der Beruf schrumpfte von vier auf drei Fachrichtungen, und heisst seither in etwas reduzierter Form nur noch »Mediengestalter Digital und Print«.

Im Jahr 2011 wurde das Berufsfeld des Mediengestalters zudem um das Ausbildungsprofil des/der Mediengestalter/-in Flexografie ergänzt. Der betriebliche Rahmenplan für dieses Profil wurde an die spezifischen Realitäten der in Frage kommenden Betriebe angepasst. Für den berufsschulischen Teil der Ausbildung gilt – ohne spezifische Anpassung – der Rahmenplan des »normalen« Mediengestalters Digital und Print. In 2015 wurden die Inhalte des Mediengestalter/-in Flexografie schließlich vollständig in die Ausbildungsordnung des Mediengestalters Digital und Print integriert. Näheres hierzu finden Sie in der Ausgabe 2015 des Druck- und Medien-ABC.

In 2013 wurde die betriebliche Ausbildungsverordnung schließlich erneut erweitert. Seitdem stehen einige neue Wahlqualifikationen zur Auswahl, u. a. die Bereiche »3D-Grafikerstellung«, »Social Media« und »Contenterstellung«. Damit soll es möglich sein, dass auch Betriebe Mediengestalter ausbilden können, die auf solche Schwerpunkte spezialisiert sind.

Die grundlegende Verordnung von 2007 ist bis heute (2020) die gültige Version, und damit ist das »aktuelle« Berufsbild bereits 13 Jahre alt. Der schulische Rahmenlehrplan besteht ebenfalls seit 2007 unverändert.

2020 – Vielfalt im Wandel

Das Berufsbild Mediengestalter Digital und Print erstreckt sich heute über mehrere Großbranchen (Druck, Medien, Werbung, IT) und ist für verschiedenste Ausbildungssituationen in ganz unterschiedlichen Betriebsarten gültig (Werbe- und Medienagenturen, Digital-, Print-/Prepress- und Full-Service-Dienstleister, Grafik-Abteilungen von Unternehmen aller Art, Druckereien, Verlagshäuser etc.).

Die Verordnung von 2007 ist die bis heute (2020) aktuell gültige Version, und damit ist das »aktuelle« Berufsbild bereits 13 Jahre alt.

Zur differenzierten Anpassung an die Vielfalt möglicher Ausbildungssituationen können Auszubildende aus drei verschiedenen Fachrichtungen auswählen, und bei der letztgenannten zudem aus zwei unterschiedlichen Schwerpunkten. Dies sind:

• Beratung und Planung
• Konzeption und Visualisierung
• Gestaltung und Technik (digital oder print)

Die überwiegende Zahl der Auszubildungsverhältnisse findet in der Fachrichtung »Gestaltung und Technik« statt, da diese Fachrichtung die meisten betrieblichen Situationen abbildet. Die anderen beiden sind da schon spezieller und stehen auch eher in Konkurrenz zu anderen existierenden Berufsbildern (siehe Abschnitt »Angrenzende Berufe« weiter unten).

Für die betriebliche Ausbildung aller drei Fachrichtungen gilt aber trotzdem nur ein gemeinsamer Ausbildungsrahmenplan. Hieraus müssen sich die Betriebe Module auswählen, die Ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen, und sie zu einem Ausbildungsgang zusammenstellen, welcher der gewählten Fachrichtung gerecht wird.

Spannungsfelder

Durch die Möglichkeit, für die betriebliche Ausbildung aus drei Fachrichtungen und einer Vielfalt von Modulen auswählen zu können, kann die Ausbildung zwar gut an die individuelle Ausbildungssituation angepasst werden, sie hat dadurch aber auch gleichzeitig weniger »gemeinsame Nenner«, es fehlt ein einheitliches, eindeutiges Profil.

Diese Situation führt bei Ausbildern und Auszubildenden oft zu Unsicherheiten darüber, was eigentlich gelehrt und gelernt werden soll in dieser Ausbildung. Denn die individuellen, oft spezifischen Workflows der Betriebe decken sich in der Regel nur mit einem kleinen Teil der umfangreichen Inhalte, die im betrieblichen Rahmenplan festgelegt sind. Siehe hierzu auch die Themenseite Betriebliche Ausbildung in Handlungsfeldern.

Aber auch die Beruflichen Schulen stehen zunehmend vor einem Problem: Denn trotz der immensen Breite des Berufsbildes müssen sie unterrichtliche Inhalte immer stärker exemplarisch auswählen, weil in der zur Verfügung stehenden Zeit bei Weitem nicht mehr Alles allumfassend gelehrt/gelernt werden kann. Siehe hierzu auch die Themenseite Lernen in Lernfeldern.

Angrenzende Berufe

▲ xxx

In den vergangenen Jahren wurden viele mediennahe Berufe »neu geordnet« bzw. neu geschaffen. Sie stellen Schnittstellen zum Beruf »Mediengestalter Digital und Print« dar, mit denen er — je nach Fachrichtung — einige inhaltliche Überschneidungen hat.

Zu diesen »Nachbarberufen« zählen u. a.
• Mediengestalter/-in Bild und Ton
• Medienkaufmann/-kauffrau Digital und Print
• Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien
• Medientechnologe/-technologin Druck
• Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation

Wenn Sie also noch nicht sicher sind, ob der »Mediengestalter Digital und Print« das Richtige für Sie ist, schauen Sie sich doch auch diese Berufsbilder einmal an!