Berufsausbildungsbeihilfe (PDF)


Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit in bestimmten Lebenssituationen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während ihrer Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie BAB auch erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Ein Infoflyer der Agentur für Arbeit (Stand: April 2023) gibt Auskunft zu allen wichtigen Fakten zum Bezug von BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), inklusive anschaulicher Beispiele zur Berechnung der Förderungssätze.

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