Ausbildungsvergütung

Wer regelt die Höhe der Vergütung?

▲ Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist verantwortlich für das BBiG

Verantwortlich für die Regelung der Rahmenbedingungen und der gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Bildung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Alle Regelungen bezüglich der Ausbildungsvergütung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.

Derzeit (2026) gelten nach dem BBiG folgende gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen:

Im 1. Ausbildungsjahr: 724 €
Im 2. Ausbildungsjahr: 854 €
Im 3. Ausbildungsjahr: 977 €

(Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und tatsächliche Vergütung.)

Ausbildungsvergütung in tariflich gebundenen Betrieben

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▲ In tarifvertraglich gebundenen Betrieben ist die Ausbildungsvergütung erheblich höher.

Tarifvertraglich gebundene Betriebe (das sind die, die in einem Arbeitgeberverband organisiert sind und mit ihrer zuständigen Gewerkschaft einen Tarifvertrag ausgehandelt haben) zahlen die im jeweiligen Tarifvertrag festgelegte Vergütung. Tarifpartner vieler Betriebe aus der Druckbranche sind der BVDM als Arbeitgebervertretung und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als Arbeitnehmervertretung. Die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt in diesen Betrieben seit 2025:

Im 1. Ausbildungsjahr: 1151,94 €
Im 2. Ausbildungsjahr: 1209,39 €
Im 3. Ausbildungsjahr: 1266,84 €

Bitte beachten Sie: viele Betriebe aus der »Medienbranche« gehören aufgrund ihres Tätigkeitsbereiches aber anderen Branchen an. Daher können unter Umständen auch andere Tarifpartner tarifbestimmend sein, und die Vergütungen weitaus geringer ausfallen.