Ausbildungsvergütung

Wer regelt die Höhe der Vergütung?

▲ Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist verantwortlich für das BBiG

Verantwortlich für die Regelung der Rahmenbedingungen und der gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Bildung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Alle Regelungen bezüglich der Ausbildungsvergütung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.

Novelle des BBiG 2020

Seit Januar des Jahres 2020 gilt ein novelliertes BBiG. Mit dieser Novelle wurde unter anderem auch der Mindestlohn für Auszubildende eingeführt. Die entsprechenden Regelungen sind im Unterabschnitt 4 des BBiG beschrieben. Folgende Vergütungshöhen sind nun dem Gesetz nach vorgeschrieben (sofern keine tariflichen Vereinbarungen gelten, siehe Folgeabschnitt):

Im 1. Ausbildungsjahr:
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2020: 515 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2021: 550 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2022: 585 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2023: 620 €

Im 2. Ausbildungsjahr:
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2020: 608 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2021: 649 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2022: 691 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2023: 732 €

Im 3. Ausbildungsjahr:
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2020: 695 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2021: 743 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2022: 790 €
Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn in 2023: 837 €

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und tatsächliche Vergütung.

Ausbildungsvergütung in tariflich gebundenen Betrieben

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▲ In tarifvertraglich gebundenen Betrieben ist die Ausbildungsvergütung erheblich höher.

Tarifvertraglich gebundene Betriebe (das sind die, die in einem Arbeitgeberverband organisiert sind und mit ihrer zuständigen Gewerkschaft einen Tarifvertrag ausgehandelt haben) zahlen die im jeweiligen Tarifvertrag festgelegte Vergütung. Tarifpartner vieler Betriebe aus der Druckbranche sind der BVDM als Arbeitgebervertreter und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als Arbeitnehmervertreter. Die aktuellen Zahlen für die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung in diesen Betrieben finden Sie hier. Mit Beginn des Jahres 2019 gelten folgende Zahlen:

1. Ausbildungsjahr: 954,75 €
2. Ausbildungsjahr: 1005,88 €
3. Ausbildungsjahr: 1057,01 €

Bitte beachten Sie: viele Betriebe aus der »Medienbranche« gehören aufgrund ihres Tätigkeitsbereiches aber anderen Branchen an. Daher können unter Umständen auch andere Tarifpartner tarifbestimmend sein, und die Vergütungen weitaus geringer ausfallen.